SPD Fraktion… im Internet !!! Nette Demonstration mehr aber nicht

Milica Sekulic

Milica Sekulic

Gestern Abend fand ab 19Uhr die erste „netzöffentliche“ Sitzung der SPD Fraktion
in Aachen statt. Im „real Life“ fand die Sitzung im Ratssaal statt und war leider für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Liveübertragung der Sitzung erfolgte nicht per Videostream, sondern per Audio. Bei den einzelnen Sprechern wurden Bilder eingeschoben, so dass man auch ein Bild hatte, wer gerade spricht. Als Begründung, dass man keinen Videostream benutzt erläuterte man, dass die Referenten aus der Stadtverwaltung keine Personen des öffentlichen Lebens seien und man diesem Wunsch nachkommen möchte. Darüber hinaus, würden diese Personen gerne keinen Spuren im Internet hinterlassen.
Die Tagesordnung für die Sitzung sah so aus:
Das Begrüßungswort von Michael Servos war sehr nett und lies auf einen netten Verlauf hoffen. Der Punkt „Vorstellung der bestehenden Formen der Mitbestimmung“ vorgetragen von Gabriele Niemann-Cremer war etwas lang und trocken. Es ist natürlich ein trockenes Thema, aber der komplette Text wurde abgelesen und der Zuhörer wurde mit gefühlten 1000 Fakten bombardiert und am Ende stand man da und hat nur gedacht „Aha“. Hier sollte man vielleicht in Zukunft ein paar Anschauungsbilder in den Audiostream einbauen und sich auf das Wichtigste beschränken. In so Sitzungen geht es nicht darum möglichst Kompetent rüber zu kommen, sondern zu demonstrieren, dass man zum Dialog bereit ist.
Die nachfolgenden Beiträge über das Ratsinformationssystem und Aachen.de waren kurz, prägnant und vom Informationsgehalt genau richtig. Hier möchte ich noch erwähnen, dass behauptet wurde es ist theoretisch alles findbar im Ratsinformationssystem. Das stimmt auch, nur wer das Ratsinfosystem schon einmal benutzt hat und etwas gesucht hat, weis das Theorie und Praxis weit auseinander liegen.
Von Seiten der Twitterwall kamen keine Fragen auf, was wahrscheinlich daran lag, dass es nur 20 Teilnehmer gab und auch keine kontroversen Themen beinhaltet wurden. Der Chat wurde sehr angeregt genutzt, so dass dort unter den Zuhörern eine angeregt Interaktion stattfand. Im Anschluss an die „netzöffentliche Sitzung“ fand dann die eigentliche Fraktionssitzung statt, welche dann leider nicht mehr übertragen wurde.
Man muss sagen, es ist schön, dass sich eine der Alt-Parteien mit dem Thema Netzpolitik auf kommunaler Ebene auseinandersetzt. Als nächstes wäre es schön, den nächsten Schritt zu wagen und auch bei der eigentlichen Sitzung auf Transparenz zu setzen, um zu demonstrieren, dass man mehr kann als zu zeigen wie man Twitter benutzt und streamt.
Zum Abschluss noch ein dickes Lob an Mr.Topf und Politfunk.de für die tolle technische Umsetzung. Die Tonqualität war sehr gut und der Chat hat auch sehr gut funktioniert. In naher Zukunft wird es den Podcast von der Sitzung auch auf Politfunk.de geben.

Die Ereignisse auf der Twitterwall stehen hier:

5 Responses to SPD Fraktion… im Internet !!! Nette Demonstration mehr aber nicht

  1. Aachener says:

    Schön war auch, dass von den paar Twitterer dort zwischen 1 und 20 Tweets auf dem Kerbholz hatten und scheinbar mehr Piraten als sonst was drin war.

  2. MServos says:

    Hallo Zusammen,

    als Moderator kann ich sagen: Der Artikel trifft den Ablauf der Veranstaltung auf den Kopf! Hoffentlich gelingt es, den „Supertanker SPD“ in Aachen in Richtung Transparenz zu lenken. Erste Schritte sind getan: Der Facharbeitskreis Verkehr tagt öffentlich und seit Montag kennen deutlich mehr Menschen die „neuen“ Medien. Der nächste Schritt müsste sein, die Sitzungen öffentlich zu machen….
    Vielen Dank für den zutreffenden Bericht!

    Viele Grüße

    Michael Servos

  3. Pingback: Michael Servos | Teukan: SPD Fraktion… im Internet!

  4. Werner says:

    Kommunalpolitiker sind Personen des öffentlichen Lebens!!!! Die SPD und andere parteien lügen sich hier in die Tasche!

    „Person des öffentlichen Lebens“ ist ein juristischer Begriff im österreichischen, schweizerischen und deutschen Zivilrecht, der in der Rechtsprechung zu unterschiedlichen Gesetzen (wörtlich auch im Datenschutzgesetz der Schweiz) zur Abgrenzung des Rechts auf Privatsphäre gegen die öffentliche Berichterstattung der Medien verwendet wird. Vergleichbar ist die sogenannte „Person der Zeitgeschichte“, die z. B. im deutschen Kunsturheberrechtsgesetz und im Stasi-Unterlagen-Gesetz erwähnt wird.

    Die genannten Gesetze konkretisieren das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie es z. B. in Deutschland in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als eigenständiges Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 GG (Menschenwürde) hergeleitet wird. Gegenpol ist die in Art. 5 GG garantierte Meinungs- und Pressefreiheit. Einen einheitlich geregelten Schutz vor Veröffentlichungen in Wort und Bild gibt es bislang nicht, ebenso wenig sind die o. g. vagen Rechtsbegriffe bisher gesetzlich definiert worden. Daher beruhen die folgenden Definitionen auf gerichtlichen Kasuistiken.

    Die Rechtsprechung hat bisher definiert, dass das öffentliche Interesse an Informationen aus der Privatsphäre (nicht aber aus der Intimsphäre) einer Person berechtigt ist, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt (BVerfG AfP 2000, 76, 80). Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen (BVerfG, 1 BvR 653/96 vom 15. Dezember 1999, das sogenannte Caroline-von-Monaco-Urteil II). Beispiele sind Politiker, Inhaber hoher Ämter, Künstler oder berühmte Sportler. Allein die Anwesenheit bei aufsehenerregenden Ereignissen ist dagegen nicht ausreichend (BGH NJW 1996, 1128, 1129). Für Kinder und Jugendliche genießt die ungestörte Privatsphäre absolute Priorität vor dem Medieninteresse (BVerfG AfP 2000, 76, 79).

    Quelle; Wikipedia

    • MServos says:

      @Werner: Lies den Text einfach nochmal, dann siehst Du sicher schnell, dass es eben nicht um die SPD-Politiker ging. Die waren alle einverstanden mit der Videoübertragung.

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